Das Wirtschaftsministerium unterstützt kleine und mittlere Betriebe des verarbeitenden Gewerbes bei der Einstellung von Hochschulabsolventen mit technischem Hochschulabschluss. „Wir wollen damit den Ausbau der Kapazitäten im ingenieurtechnischen und im IT-Bereich der Unternehmen weiter voranbringen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Fachkompetenz von kleinen und mittelständischen Betrieben durch die Entwicklung marktfähiger Produkte zu erhalten und weiter auszubauen. Zusätzliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten können in den Unternehmen voran gebracht werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe. Die Förderung erfolgt aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).
Umstrukturierungsprozess in Unternehmen vorantreiben
Von der Förderung auf der Grundlage der neuen Richtlinie können in Mecklenburg-Vorpommern künftig kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) aus dem gesamten verarbeitenden Gewerbe profitieren. Damit sind auch Handwerksunternehmen, die die GRW-Voraussetzungen wie z.B. den überregionalen Absatz erfüllen, antragsberechtigt. „Insbesondere im verarbeitenden Gewerbe vollzieht sich in vielen Bereichen gerade ein enormer Umstrukturierungsprozess beispielsweise im Bereich der Digitalisierung. Damit kleine und mittlere Unternehmen bei der Bewältigung dieser Anforderungen mithalten können, sollen sie bei der Einstellung von neuem technischen Personal Unterstützung erhalten“, so Wirtschaftsminister Glawe. „Durch die Förderung können auch kleine und mittlere Unternehmen attraktive Einstellungsvoraussetzungen bieten, dies ist in Zeiten der Fachkräfteknappheit unbedingt notwendig.“
Richtlinie unterstützt Einstellung von qualifiziertem Personal
Die Richtlinie sieht vor, dass es sich bei der geförderten Personalstelle um ein unbefristetes – zusätzliches zum bisher schon vorhandenen Personal mit technischem Hochschulabschluss – Beschäftigungsverhältnis handeln muss, das tarifgleich vergütet wird. Für den neuen Mitarbeiter muss es sich um eine Ersteinstellung oder um eine Einstellung nicht später als drei Jahre nach Hochschulabschluss handeln. Die Förderungshöchstdauer beträgt 24 Monate. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben und wird in den ersten 12 Monaten auf maximal 30.000 Euro und in den folgenden 12 Monaten auf maximal 15.000 Euro je geschaffenem Arbeitsplatz begrenzt.
Anträge können ab sofort beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern gestellt werden. Die Richtlinie ist am 27. November veröffentlicht worden und rückwirkend vom 15. Juli 2017 in Kraft getreten. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2021.
Die Antragsunterlagen und weitere Infos finden sie hier.