Was ist die Pauschalierung für Sachbezüge?
Die Pauschalierung von Sachbezügen ist eine be-liebte Methode unter Unternehmern, um ihren Mitar-beitern zusätzliche Leistungen zukommen zu lassen. Hierbei wird der Sachbezug pauschal mit einem fes-ten Prozentsatz in Höhe von 30 Prozent versteuert. Die Lohnsteuer trägt der Arbeitgeber.
Der Arbeitnehmer profitiert davon, dass der Sachbe-zug nicht in die Berechnung seines individuellen Steuersatzes einfließt und somit nicht zu einer höhe-ren Steuerlast führt. Die Pauschalbesteuerung führt allerdings nicht dazu, dass der Sachbezug sozialversicherungsfrei bleibt.
Geldkarte bis zu 10.000 Euro aufladen
Es sind Geldkarten und Gutscheine, die ausschließ-lich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und den Kriterien des sog. Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz entsprechen, bis zu 10.000 Euro pro Jahr und Empfänger pauschalierungsfähig.
Bemessungsgrundlage
Der Höchstbetrag von 10.000 Euro für eine einzelne Zuwendung darf nicht überschritten werden, da ansonsten die Pauschalbesteuerung nicht mehr angewendet werden kann. Für die Bemessungsgrundlage sind die tatsächlichen Kosten des Arbeitgebers (einschließlich Umsatzsteuer) ausschlaggebend.
Wird eine Sachbezugskarte mit 10.000 Euro aufgela-den und es entstehen zusätzlich Kosten, zum Beispiel durch eine Ladegebühr, ist die Freigrenze bereits überschritten. Um dies zu vermeiden, empfehlen wir eine genaue Prüfung im Einzelfall.
Fremdvergleich
Bei mitarbeitenden Familienangehörigen und Gesell-schaftern sind Besonderheiten zu beachten. Bei diese Personengruppe ist zu prüfen, ob die Zuwendung fremdüblich ist. Die Zuwendung in Form der Sachbezugskarte muss betrieblich veranlasst sein. Privat veranlasste Zuwendungen (z. B. an nahe Angehörige) oder verdeckte Gewinnausschüttungen können nicht pauschal versteuert werden.
Empfehlung
Die Sachbezüge sind auf der Lohnabrechnung auszuweisen. Sprechen Sie unbedingt vorab mit Ihrem Steuerberater vor Ort.
Sollte Interesse an der Gewährung einer Sachbe-zugskarte bestehen, empfehlen wir unbedingt auf die tatsächliche Kostengrenze sowie den Fremdvergleich zu achten.
Haben Sie rund um Sachbezüge und die Möglichkeit diese pauschal zu versteuern Fragen, beraten wir Sie gern.
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