Ab sofort können Eigentümer von Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mecklenburg-Vorpommern Zuschüsse für die kurzfristige Instandsetzung von nicht genutzten Wohnungen beantragen. Drei Millionen Euro stellt das Land per Sonderprogramm zur Verfügung.
„Ziel ist, benachteiligten Haushalten – insbesondere auch Geflüchteten, die in unserem Bundesland Zuflucht zum Beispiel vor Krieg, Hunger, Verfolgung oder Klimakatastrophen gesucht und gefunden haben – eine preisgünstige Unterkunft zu bieten. Die Wohnungen, die mit Hilfe dieses Programms kurzfristig wiederhergerichtet werden, sollen über drei Jahre zu günstigen Mieten angeboten werden. Diese haben als Obergrenze, was Landkreise und kreisfreie Städte Bürgergeldempfängern zum Bestreiten der Kosten für Unterkunft und Heizung gewähren“, so Bauminister Christian Pegel. Zu den Förderkonditionen sagt er:
„Je Wohnung können aus dem Programm jeweils 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst werden, maximal 5.000 Euro. Wichtig für die Antragsteller ist, dass mit dem Vorhaben erst begonnen werden darf, wenn die Bewilligung vorliegt.“
Anträge nimmt das Landesförderinstitut entgegen. Formulare und Einzelheiten zum Programm finden Sie auf dessen Webseiten zur Wohnraumförderung. Das Programm war eine wesentliche Vereinbarung der kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung bei einem Spitzengespräch kürzlich bei der Ministerpräsidentin.
Quelle: Nr.60/2023 | 14.04.2023 | IM | Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung