Seit 01.01.2023 gilt „Ganz oder gar nicht“
Getreu dem alten Schlager von Wolfgang Petry ist es seit dem 01.01.2023 soweit, dass das 2016 beschlos-sene Kassengesetz seine endgültige Wirkung entfal-tet. Gastronomen, Friseursalons und alle anderen Unternehmen, die Bargelder vereinnahmen und dazu eine elektronische Kasse verwenden, sind nun ver-pflichtet die aufgezeichneten Daten mit einer techni-schen Sicherheitseinrichtung gegen Manipulationen zu schützen. Einzige Ausnahme davon ist, wenn gar keine elektronische Kasse genutzt und stattdessen ein handschriftliches Kassenbuch geführt wird.