Das Wirtschaftsministerium unterstützt kleine und mittlere Betriebe des verarbeitenden Gewerbes bei der Einstellung von Hochschulabsolventen mit technischem Hochschulabschluss. Damit sollen Unternehmen bei ihrem Fachkräftebedarf im ingenieurtechnischen und im IT-Bereich unterstützt werden. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Fachkompetenz von kleinen und mittelständischen Betrieben durch die Entwicklung marktfähiger Produkte zu erhalten und weiter auszubauen. Zusätzliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten können dadurch in den Unternehmen voran gebracht werden.
Unterstützung der Einstellung von qualifiziertem Personal
Bei der geförderten Personalstelle muss es sich um ein unbefristetes und zusätzliches – zum bisher schon vorhandenen Personal mit technischem Hochschulabschluss – Beschäftigungsverhältnis handeln, das tarifgleich vergütet wird. Die Lohnkostenförderung für den neuen Mitarbeiter kann nur erfolgen, wenn es sich um eine Ersteinstellung oder um eine Einstellung nicht später als drei Jahre nach Hochschulabschluss handelt. Die Förderungshöchstdauer beträgt 24 Monate. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben und wird in den ersten 12 Monaten auf maximal 30.000 Euro und in den folgenden 12 Monaten auf maximal 15.000 Euro je geschaffenem Arbeitsplatz begrenzt. Die Förderung erfolgt aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).
Umstrukturierungsprozess in Unternehmen vorantreiben
Von der Förderung auf der Grundlage der neuen Richtlinie können in Mecklenburg-Vorpommern künftig kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) aus dem gesamten verarbeitenden Gewerbe profitieren. Damit sind auch Handwerksunternehmen, die die GRW-Voraussetzungen wie z.B. den überregionalen Absatz erfüllen, antragsberechtigt. Insbesondere im verarbeitenden Gewerbe vollzieht sich in vielen Bereichen gerade ein enormer Umstrukturierungsprozess beispielsweise im Bereich der Digitalisierung. Damit kleine und mittlere Unternehmen bei der Bewältigung dieser Anforderungen mithalten können, sollen sie bei der Einstellung von neuem technischen Personal Unterstützung erhalten. Dadurch können diese Unternehmen attraktive Einstellungsvoraussetzungen bieten. Anträge können ab sofort beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern gestellt werden. Die Richtlinie ist am 27. November 2017 veröffentlicht worden und rückwirkend mit dem 15. Juli 2017 in Kraft getreten.
Sie gilt bis zum 31. Dezember 2021. Die genauen Bedingungen zur Förderung finden Sie hier.