Schützen Sie Ihre Hinweisgeber?
Mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat Deutschland nun die EU Whistleblowing Richtlinie umgesetzt. Deren Ziel ist die Schaffung eines einheitlichen Schutzes in Europa für Personen, die im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses auf Regelverstöße und Missstände in Unternehmen und staatlichen Stellen aufmerksam machen. Gefördert werden hiermit die Compliance-Kultur sowie nachhaltige, soziale und ethische Standards in der Unternehmensführung (sog. ESG Standards).
Betroffene Unternehmen, Kommunen und öffentliche Stellen müssen sehr kurzfristig interne Meldestellen einrichten. Zu beachten sind dabei die gesetzlichen Anforderungen an die Vertraulichkeit und die Verfahren zur Bearbeitung von Hinweisen und Rückmeldung an hinweisgebende Personen innerhalb der gesetzlichen Fristen. Interne Meldestellen sollten digital und mit hohem Vertrauensschutz ausgestaltet sein, damit hinweisgebende Personen nicht an externe Meldestellen außerhalb des Unternehmens melden.
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