Als Kleinstunternehmen, kleines und mittleres Unternehmen (KMU) sowie Großunternehmen (GU) können Sie einen Förderantrag für die Errichtung von nicht-öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur zur Ladung der firmeneigenen Flotte auf ihrem Firmengelände beantragen.
Das Förderprogramm richtet sich vor allem an Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Flottenanwender (wie z.B. Transport- und Logistikunternehmen, Paketdienste, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter). Neben Ladepunkten für Pkw sind erstmals in einem größeren Rahmen auch Ladepunkte speziell für Lkw förderfähig. Bisher wurden diese Lademöglichkeiten nur kombiniert mit der Fahrzeugbeschaffung unterstützt. Die einzelnen Anträge sind auf einen Gesamtbetrag von 5 Mio. € begrenzt. Die Erläuterung der Förderbeträge finden Sie auch im Förderaufruf sowie in den FAQ (https://www.ptj.de/projektfoerderung/schnellladeinfrastruktur).
Folgende Ausgaben förderfähig: Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung (z.B. elektrische Stromspeicher) sowie Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Tiefbau
Anträge können ab dem 18. September 2023 über den Projektträger Jülich unter https://lis.ptj.de/ gestellt werden.