Das Klimaschutzministerium MV ruft neben Kommunen erneut alle Unternehmen auf, die bestehenden Klimaschutzförderrichtlinien zu nutzen. Fördermittel für Projekte zur Minderung von Treibhausgasemissionen stehen weiterhin zur Verfügung und können beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) beantragt werden. Antragsberechtigt im Rahmen der Klimaschutzförderrichtlinie für Unternehmen sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern, einschließlich Genossenschaften und Dienstleistungsunternehmen (inklusive „Contractor“)
- Kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Zweckverbände des Landes Mecklenburg-Vorpommern, soweit die Förderung deren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betrifft
- Vereine, Verbände und Stiftungen sowie gemeinnützige Gesellschaften, soweit die Förderung deren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betrifft
Das Land fördert Klimaschutzprojekte mit mindestens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. In vielen Fällen beträgt die mögliche Förderquote sogar bis zu 70 Prozent. Ziel der Förderung ist es, Investitionen in den technischen Klimaschutz zu unterstützen, die eine dauerhafte Minderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber dem Stand vor der umgesetzten Maßnahme erreichen. Infrastrukturprojekte, die mit europäischen Fördermitteln (EFRE) unterstützt werden, müssen in der aktuellen Förderperiode ihre Klimaverträglichkeit nachweisen. Um diesen Antragsprozess zu beschleunigen, hat „MVeffizient“ ein benutzerfreundliches Online-Tool entwickelt. Dieses Tool unterstützt die Antragsteller dabei, die Einhaltung der Klimaverträglichkeit transparent und effizient nachzuweisen. Das Prüfergebnis ist den Antragsunterlagen beizufügen und der Aufwand für den Antragsteller ist in den meisten Fällen sehr gering.
Interessierte Unternehmen sollten sich über die detaillierten Förderbedingungen informieren und zeitnah einen Antrag stellen. Alle Informationen insbesondere zu den Zuwendungsvoraussetzungen sowie die nötigen Antragsformulare sind auf der Webseite des LFI (E-Mail: klimaschutz@lfi-mv.de) verfügbar.