Die Veranstaltung am 06.03.2025 stellte die „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung in der Transformation der Arbeitswelt“ (veröffentlicht im Amtsblatt 4/2025), sowie den ersten Ideenaufruf offiziell vor und veranschaulichte den aktuellen Fokus „Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Arbeitsgestaltung“ anhand konkreter Praxisbeispiele.
„Die Betriebe und der Arbeitsmarkt in unserem Land stehen vor einem wegweisenden Strukturwandel. Mit der neuen Transformationsrichtlinie wollen wir Unternehmen und Beschäftigte dabei unterstützen, diesen Wandel aktiv mitzugestalten“ betonte Dr. Wolfgang Blank. Mit dieser Fördermaßnahme setzt die Landesregierung einen wichtigen Impuls zur Fachkräftesicherung und zur Transformation in den Betrieben Mecklenburg-Vorpommerns. Ziel ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, die Herausforderungen der Transformation, zum Beispiel die zunehmende Digitalisierung und den demografischen Wandel, zu meistern.
Damit unterstreicht die Landesregierung die Bedeutung der Transformationsfähigkeit für die Zukunft der Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern.
Das Land M-V gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Zuwendungen mit dem Ziel, im Wandel der Arbeitswelt einen Beitrag zur Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung zu leisten. Gegenstand der Zuwendung sind einzelbetriebliche Verbundvorhaben von Unternehmen sowie überbetriebliche und sonstige Vorhaben in M-V zur Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung.
Ihre Fragen zur Förderung richten Sie gern an die Mitarbeiter*innen der GSA
GSA – Gesellschaft für Struktur- und
Arbeitsmarktentwicklung mbH
Schulstraße 1-3, D-19055 Schwerin
Fragen zur Förderung: 0385-55775-510
Alle Hinweise, Formulare & Co finden Sie unter:
https://www.gsa-schwerin.de/transformationsrichtlinie